Bundexpress

AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der
Bundexpress (nachfolgend „Auftragnehmer“) im Bereich Entrümpelung, Haushaltsauflösung, Gewerberäumung sowie Demontagearbeiten.


2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber ein Angebot annimmt (mündlich, schriftlich oder digital).

Alle Angebote sind unverbindlich, bis sie bestätigt werden.


3. Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • Entrümpelung und Haushaltsauflösung
  • Nachlassräumung
  • Messie-Entrümpelung
  • Gewerbe- und Betriebsauflösung
  • Demontage und Rückbau
  • Transport und Entsorgung

4. Preise und Zahlung

Alle Preise basieren auf dem vereinbarten Leistungsumfang.

Der endgültige Preis wird in der Regel nach einer kostenlosen Besichtigung vor Ort festgelegt.

Zahlung erfolgt:

  • per Überweisung oder bar
  • innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung

5. Zusatzkosten

Zusätzlicher Aufwand (z. B. schwer zugängliche Bereiche, Sondermüll, fehlende Angaben) wird gesondert berechnet.


6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet:

  • alle relevanten Informationen vorab mitzuteilen
  • Zugang zum Objekt zu gewährleisten
  • nicht zu entsorgende Gegenstände deutlich zu kennzeichnen

7. Eigentum

Alle Gegenstände, die zur Entsorgung übergeben werden, gehen nach Beginn der Arbeiten in das Eigentum des Auftragnehmers über,
sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

Wertgegenstände sind vor Beginn der Arbeiten vom Auftraggeber zu sichern.


8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Für nicht gekennzeichnete Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.


9. Terminabsage

Bei kurzfristiger Absage:

  • bis 3 Tage vorher → 50%
  • weniger als 3 Tage → 70%

der vereinbarten Auftragssumme.


10. Höhere Gewalt

Bei unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. Streik, Wetter, behördliche Anordnungen) kann sich die Leistung verschieben.


11. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.