Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der
Bundexpress (nachfolgend „Auftragnehmer“) im Bereich Entrümpelung, Haushaltsauflösung, Gewerberäumung sowie Demontagearbeiten.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber ein Angebot annimmt (mündlich, schriftlich oder digital).
Alle Angebote sind unverbindlich, bis sie bestätigt werden.
Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:
Alle Preise basieren auf dem vereinbarten Leistungsumfang.
Der endgültige Preis wird in der Regel nach einer kostenlosen Besichtigung vor Ort festgelegt.
Zahlung erfolgt:
Zusätzlicher Aufwand (z. B. schwer zugängliche Bereiche, Sondermüll, fehlende Angaben) wird gesondert berechnet.
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
Alle Gegenstände, die zur Entsorgung übergeben werden, gehen nach Beginn der Arbeiten in das Eigentum des Auftragnehmers über,
sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
Wertgegenstände sind vor Beginn der Arbeiten vom Auftraggeber zu sichern.
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Für nicht gekennzeichnete Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
Bei kurzfristiger Absage:
der vereinbarten Auftragssumme.
Bei unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. Streik, Wetter, behördliche Anordnungen) kann sich die Leistung verschieben.
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.